Grunderwerbssteuer und “Einheitliches Vertragswerk”

Da wir ja das Grundstück seperat erwerben und dann erst im nachhinein eine Baufirma mit dem Hausbau beauftragen wollen, die in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Grundstücksveräußerer steht, hoffe ich, dass wir nach den Formulierungen hier und hier kein einheitliches Vertragswerk vorliegen haben und uns so die 3,5% von ca. 200.000€ also immerhin 7.000€ Grunderwerbsteuer für das Haus sparen können und nur der Grundstückskaufpreis als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.

Das würde immerhin eine neue Küche bedeuten.

Autor:murki
Datum: Sonntag, 17. Januar 2010 0:17
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