Grunderwerbsteuer und Einheitliches Vertragswerk – Teil 2
Mittwoch, 3. März 2010 15:12
Inzwischen habe ich einige weitere Details zur Grunderwerbsteuer und dem sogenannten einheitlichen Vertragswerk in Erfahrung bringen können: Bauträgerverträge (das Grundstück wird zusammen mit dem errichteten Gebäude verkauft) und Gebrauchtimmobilien haben grundsätzlich schlechte Karten und können höchstens unter Vorbehalt zahlen und auf ein Kippen der Regelung in der Zukunft hoffen, wonach es momentan aber nicht aussieht (vgl. “Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer verstößt nicht gegen EU-Recht”).
Generalübernehmer und -unternehmerverträge haben da bessere Chancen. Wichtig ist hier, dass man bei Abschluss des Grundstückkaufs noch frei in der Wahl des Baupartners war. Es empfiehlt sich etwaige Verträge also erst später zu unterzeichnen und ggf. Gespräche mit mehreren möglichen Vertragspartnern nachweisen zu können.
Links: Grundererwerbsteuergesetz GrEStG
Kleiner Hinweis: Das ist meine ganz persönliche Interpretation diverser Quellen und das örtliche Finanzamt muss dieser Ansicht natürlich nicht unbedingt folgen
Thema: Grundstück, Haus | Kommentare (0) | Autor: murki